Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für FeProNet Plus

Vertragspartner sind volljährige Personen bzw. der rechtliche Vertreter bzw. die rechtliche Vertreterin (im Folgenden „Nutzer“) eines angemeldeten Kindes/Jugendlichen und der jeweilige Veranstalter. Eine Anmeldung als Nutzer unter 18 Jahren ist nicht zulässig. Wer Veranstalter ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot im entsprechenden Ferienprogramm der Kommune.

Der Verein Innovative Sozialarbeit ist dabei kein Vertragspartner. Er bietet mit der Internetseite lediglich eine Plattform an, über die Informationen zum Ferienprogramm eingeholt werden und Veranstaltungen gebucht werden können.


1. Anmeldefrist

Die Anmeldefrist wird angebotsspezifisch im einzelnen Angebot geregelt und endet spätestens mit Veranstaltungsbeginn. Die Frist dient der Planungssicherheit der Veranstalter. Nach Ablauf der Frist können nur nach Rücksprache mit der jeweiligen Kommune weitere Anmeldungen entgegen genommen werden, sofern noch Plätze zur Verfügung stehen.


2. Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag kommt mit der Buchung eines Angebotes und der angezeigten Buchungsbestätigung im System zustande. Mit Zustandekommen des Vertrages verpflichtet sich der Nutzer, den anfallenden Teilnahmebetrag pro Angebot an die angegebene Bankverbindung des Anbieters zu überweisen. Mit Bestätigung des Zahlungseingangs im System (Status auf „grün“) wird der Vertrag vom Anbieter bestätigt.

Werden mehrere Veranstaltungen bei verschiedenen Veranstaltern gebucht, handelt es sich um jeweils separate Verträge zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Veranstalter.

Die Buchungen werden in zeitlicher Reihenfolge berücksichtigt.

Wird bei der Buchung nur ein Platz auf der Warteliste erworben, handelt es sich zunächst um eine Buchungsanfrage. Sobald ein regulärer Platz frei wird, erhält der Nutzer vom Veranstalter eine Meldung per Mail zum Nachrücken und die Zahlung wird fällig, ansonsten wird der reservierte Platz im Buchungssystem wieder verfügbar. Ist ein Nutzer trotz mehrmaliger Kontaktversuche nicht erreichbar, hat er keinen Anspruch auf das Nachrücken.

Die Teilnahme an einer Veranstaltung gilt als Anmeldung. Sie verpflichtet zur Zahlung der Veranstaltungskosten.


3. Leistungsumfang

Die Angebote im FeproNet sind in der Regel Angebote, die von Vereinen und Initiativen in der Kommune ehrenamtlich erbracht werden. D.h. mit der Buchung entsteht kein eindeutiger Rechtsanspruch auf eine Durchführung des Angebotes. Es entsteht kein Betreuungsvertrag im Sinne einer verlässlichen Kinderbetreuung. Gleichwohl sind die Veranstalter und der Anbieter bemüht, die Angebote wie ausgeschrieben stattfinden zu lassen.

Der Umfang der Leistungen, Beginn und Dauer der Veranstaltungen sind jeweils in der Veranstaltungsbeschreibung angegeben.

Von der angegebenen Leistung kann abgewichen werden, soweit dieses unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den anderen Vertragsteil zumutbar ist.

Das ist der Fall, wenn für die Abweichung ein triftiger Grund vorliegt (d.h. die Leistung in dieser Form tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, z.B. wenn der Veranstaltungsort nicht nutzbar ist oder Drittanbieter (wie Ausflugsziele) ihr Angebot ändern), die Leistung aber in anderer, gleichwertiger Form erbracht werden kann.

Der Veranstalter teilt die Änderung in Textform (E-Mail, Fax oder Postbrief) mit.


4. Zahlungsabwicklung

Die Veranstaltungskosten werden mit Vertragsschluss fällig. Die Zahlungsfrist wird vom Veranstalter festgelegt. Nach Eingang der Zahlung gilt der Vertrag seitens des Anbieters als bestätigt.

Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs kann von den Veranstaltern an einen Dritten delegiert werden (z.B. Verwaltung der Kommune). Die entsprechenden Modalitäten der Zahlung werden dem Nutzer unter „bezahlen“ im persönlichen Dashboard angezeigt.

Aufgrund der hohen Nachfrage im Ferienprogramm der Kommunen ist der rechtzeitige Zahlungseingang für den Veranstalter wesentlich. Wird die Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist nicht oder nicht vollständig geleistet, kann der Veranstalter vom Vertrag ohne weitere Fristsetzung zurücktreten (siehe Punkt 6. b). Die Buchung verfällt ersatzlos, der gebuchte Platz wird im Buchungssystem wieder verfügbar.

Bei Anmeldungen/Nachrücken von der Warteliste nach Ablauf der regulären Anmeldefrist sind die Veranstaltungskosten umgehend nach Kenntnis des Nachrückens zu überweisen.


5. Widerrufsrecht

Die Veranstalter gewähren ein freiwilliges Widerrufsrecht.

Die Widerrufsfrist wird vom Veranstalter festgelegt und ist identisch mit der Anmeldefrist. In gesonderten Fällen kann ein Widerruf mit dem Veranstalter vereinbart werden.


6. Rücktritt vom Vertrag

a) Rücktrittsrecht des Nutzers (Abmeldung):

Der Rücktritt erfolgt durch eindeutige Erklärung des Nutzers gegenüber dem jeweiligen Veranstalter. Die Erklärung kann persönlich, telefonisch oder in Textform (per Postbrief, Telefax oder E-Mail) erfolgen. Die Kontaktdaten des Veranstalters sind dem Angebot zu entnehmen.

b) Rücktrittsrecht des Veranstalters
Anmeldung unter Vorbehalt

Die Angebote im FeproNet sind überwiegend für Teilnehmer aus der jeweiligen Kommune und den zughörigen Ortsteilen selbst gedacht. Eine Anmeldung von Teilnehmern, die außerhalb des Kommunengebietes wohnen, erfolgt unter Vorbehalt der Zustimmung des Anbieters. Es liegt im Ermessen des Anbieters, ob die Anmeldung im FeproNet Bestand hat oder nicht. Der Anbieter kann bei Teilnehmern, die außerhalb des Kommunengebietes wohnen, jederzeit eine Stornierung der Anmeldung vornehmen.

Rücktritt wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung

Werden die Veranstaltungskosten innerhalb der Zahlungsfrist nicht oder nicht vollständig bezahlt, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Eine Mahnung oder weitere Fristsetzung ist hierzu nicht erforderlich. Der Nutzer wird schriftlich über den Rücktritt informiert. Die Buchung verfällt ersatzlos, der gebuchte Platz wird im Buchungssystem wieder verfügbar.

Ausfall eines Angebots

Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn mit Ablauf der Anmeldefrist die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, oder wenn die Durchführung der Veranstaltung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist oder wird. Der Veranstalter informiert umgehend alle angemeldeten Nutzer. Der Veranstalter weist dabei auf ggf. noch verfügbare Veranstaltungen hin. Ein Anspruch auf ein Ersatzangebot besteht nicht.


7.Haftung und Ausschluss von der Teilnahme

Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter für alle durch ihn, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige durch ihn, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei durch den Veranstalter, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Veranstalter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Die TeilnehmerInnen haben den Anweisungen der Betreuungspersonen der einzelnen Angebote Folge zu leisten. Nur dann sind die TeilnehmerInnen im Rahmen einer Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Angebote versichert. Ansonsten übernimmt der Veranstalter hier keine Haftung.

Sollte ein/e TeilnehmerIn aufgrund der Nichtbeachtung der Betreuungspersonen sich oder andere in Gefahr bringen, kann er/sie im Ermessen der Betreuungspersonen von der weiteren Teilnahme am Angebot ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird keine Erstattung des Teilnahmebeitrages gewährt.